Im solarportal24-Linkverzeichnis finden Sie schnell, einfach und kostenlos kompetente Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen rund ums Thema Solarenergie, Erneuerbare Energien und mehr.
Architekten (22)
Berater (61)
Energieagenturen (9)
Finanzierung (17)
Forschung & Entwicklung (3)
Fort- und Weiterbildung (3)
Großhändler (54)
Handwerker (207)
Händler (69)
Komplettlösungen (22)
Medien (7)
Montagegestelle (7)
Planer (42)
private Solarseiten (15)
Solarhersteller (64)
Solarversicherungen (15)
Verbände/Vereine (13)
Versandhandel (15)
Ökologisch Bauen (12)
Mitmachen
Login / Eintrag ändern


Zurück zu den Nachrichten... Diesen Artikel ausdrucken
28.07.2007

Vorsicht vor Energieausweisen zum Schnäppchenpreis!

Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt. Schon jetzt bewerben einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude mit Angeboten wie diesem: „Energieausweis nur 9,90 Euro“. Die Deutsche Energie-Agentur dena warnt deshalb vor Billiganbietern, deren Energieausweise nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen.

„Energieausweis nur 9,90 Euro“! Dazu lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige „Energieausweis“ im Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – total easy.

Allerdings kann das „Schnäppchen“ im Nachhinein doch noch teuer werden: „Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Die Eigentümer sollten die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis“ betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Die dena hat die Kriterien zusammengestellt, die helfen können, Angebote zu beurteilen: 

Modernisierungsempfehlungen:
Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden- egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer/in und Aussteller/in zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig.

Aufnahme der Gebäudedaten:
Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern.

Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.

Weitere detaillierte Informationen dazu finden Verbraucher unter www.dena-energieausweis.de.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

  

Vorheriger Artikel:
Pflanzen im Klimawandel verstehen
Nächster Artikel:
BUND: Mehr Mitglieder und Erfolge im Umwelt- und Naturschutz

Newsarchiv

Mai 2019 April 2019 März 2019 Februar 2019 Januar 2019 Dezember 2018 November 2018 Oktober 2018 September 2018 August 2018 Juli 2018 Juni 2018 Mai 2018 April 2018 März 2018 Februar 2018 Januar 2018 Dezember 2017 November 2017 Oktober 2017 September 2017 August 2017 Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 Februar 2017 Januar 2017 Dezember 2016 November 2016 Oktober 2016 September 2016 August 2016 Juli 2016 Juni 2016 Mai 2016 April 2016 März 2016 Februar 2016 Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 August 2015 Juli 2015 Juni 2015 Mai 2015 April 2015 März 2015 Februar 2015 Januar 2015 Dezember 2014 November 2014 Oktober 2014 September 2014 August 2014 Juli 2014 Juni 2014 Mai 2014
 



  solarportal24.de Impressum | Neue Einträge | Top Links | Top Partner | 22.11.2024 06:34
                                                                 News_V2