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01.06.2010

Photovoltaik: EEG-Gesetzesnovelle vor letzter Beratung

Am Freitag dieser Woche wird voraussichtlich der Bundesrat über die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen der Photovoltaik Förderung zum 1. Juli 2010 beraten. Die Gesetzesnovelle ist nicht zustimmungspflichtig. Laut EEG Clearingstelle haben allerdings mehrere Bundesrat-Ausschüsse empfohlen, die Einberufung des Vermittlungsausschuss zu fordern.

Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung vom 6. Mai 2010 den Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von CDU/CSU und FDP verabschiedet. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf enthält der Gesetzesbeschluss des Bundestages eine veränderte Berechnung der Degression und einen verlängerten Vertrauensschutz für Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen; diese Anlagen können eine Vergütung erhalten, wenn sie sich im Bereich von nun vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplänen befinden. Der Gesetzesbeschluss erweitert zudem den Begriff der sogenannten „Konversionsflächen“, senkt den Anreiz zum Eigenverbrauch bei geringen Eigenverbrauchsanteilen und schafft in Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2009 eine Übergangsvorschrift zum Belastungsausgleich. 

Über diesen Gesetzesbeschluss des Bundestages muss noch der Bundesrat beraten. Er wird dies voraussichtlich am 4. Juni 2010 tun. Laut EEG Clearingstelle (einer neutralen Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG errichtet durch das Bundesumweltministerium) haben der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates dem Bundesrat empfohlen, die Einberufung des Vermittlungsausschuss zu fordern, um folgende Änderungen zu beraten: 

• Begrenzung der einmaligen Absenkung der Einspeisevergütung für alle Photovoltaik Anlagen einheitlich auf 10 Prozent,
 
• unter Ausnahme von der einheitlichen Absenkung all solcher sogenannten „Freiflächenanlagen“, die im Geltungsbereich eines vor dem 1. Juli 2010 statt vor dem 25. März beschlossenen Bebauungsplan errichtet wurden, 

• Ausnahme von der Streichung des Vergütungsanspruchs für Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen für solche Anlagen, die sich im Bereich von vor dem 1. Juli statt vor dem 25. März beschlossenen Bebauungsplänen befinden; 

• Einführung einer differenzierten Einspeisevergütung für sogenannten „Freiflächenanlagen“ in § 32 Abs. 3 EEG 2009. 

Zugleich haben verschiedene Länder – u.a. Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bayern – angekündigt, hinsichtlich der beschlossenen EEG Gesetzesnovelle ebenfalls den Vermittlungsausschuss des Bundesrats anzurufen. Es bleibt also abzuwarten, ob eine Länder-Mehrheit im Bundesrat für die vom Bundestag beschlossene Fassung oder für eine nochmalige Überarbeitung stimmen wird. 

„Die EEG Gesetzesnovelle ist nicht „zustimmungspflichtig“ sondern „einspruchspflichtig“. Ein Einspruch des Bundesrates könnte vom Bundestag überstimmt werden. Dennoch würde ein Einspruch des Bundesrates zur Anrufung des Vermittlungsausschusses führen“, erläutert Hans-Josef Fell, Sprecher für Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das parlamentarische Verfahren. 

84 Prozent der deutschen Bevölkerung sind gegen eine deutliche Absenkung der Solarstromförderung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die Infratest dimap im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) im Februar 2010 durchgeführt hat. Infratest dimap befragte 1.000 Bundesbürger/innen, ob die über die Stromrechnung gezahlten Zuschüsse für Solarstrom entweder deutlich gesenkt werden sollen oder in kleineren Schritten und über einen längeren Zeitraum oder gar nicht gekürzt werden sollen. 

Das Ergebnis: 54 Prozent aller Befragten sagten, die Kürzungen sollen in kleineren Schritten und über einen längeren Zeitraum erfolgen und 30 Prozent sprachen sich dafür aus, die Vergütung für Sonnenstrom solle überhaupt nicht gekürzt werden. Nur 12 Prozent befürworteten eine sofortige und deutliche Kürzung. 

Die Ablehnung einer deutlichen Kürzung bei der Solarenergie zieht sich durch alle Wählerschichten: Laut Infratest dimap sind Wählerinnen und Wähler der CDU/CSU zu 83 Prozent dagegen, SPD-Wähler zu 88 Prozent. Bei den FPD-Wählern sind es immerhin 79 Prozent und Anhänger/innen der Linken und von Bündnis90/Die Grünen sagen jeweils 88 Prozent Nein zur raschen, starken Kürzung der Förderung.

Quelle: EEG Clearingstelle, Hans-Josef Fell MdB, Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)



  

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