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16.06.2010

Vermittlungsausschuss berät über Vergütung für Solarstrom

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat will heute im Bundesrat zusammentreten, um über die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu beraten. Der Bundesrat hatte am 4. Juni 2010 den Vermittlungsausschuss angerufen. Aus seiner Sicht gefährdet das Gesetz in der aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland und stellt die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage.

Der Bundestag möchte die aus seiner Sicht eingetretene Überförderung der Photovoltaik abbauen. Er will daher die Vergütungssätze für Strom aus Anlagen auf Gebäuden um 16 Prozent absenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 und bei Anlagen auf Konversionsflächen elf Prozent betragen. Der Bundesrat fordert dagegen, die Verringerung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.

Da die EEG Novelle kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, ist fraglich, ob und in wieweit die Länder ihren Wunsch nach einer niedrigeren Degression durchsetzen können, da die Mehrheit aus CDU/CSU und FDP im Bundestag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses überstimmen kann. 

Am 16.06.2010 wird der Vermittlungsausschuss das erste Mal zusammentreffen und in mindestens drei Durchgängen über mögliche Kompromisse verhandeln. Am 09. Juli könnte dann ein Ergebnis im Bundesrat behandelt werden. 

Nicht mehr zur Debatte dürften die Freiflächen auf Agrarflächen stehen. Im Bundesrat gab es keine Mehrheit zur Beibehaltung der Vergütungszahlung für Freiflächen auf Äckern. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass die Freiflächen im Vermittlungsausschuss überhaupt angesprochen werden. 

Trotz einer möglichen Senkung der Degression ist weiterhin mit einem - eventuell rückwirkenden - Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum 1. Juli zu rechnen.

Quelle: IWR, Hans-Josef Fell MdB Bündnis 90/Die Grünen

  

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