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09.06.2011

BSW-Solar kritisiert weitere geplante Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung

Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert den am Montag vorgestellten Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser sieht erneut Einschnitte bei der Photovoltaik Förderung vor. Die Politik führt an, den Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst kosteneffizient gestalten zu wollen. Dieses Ziel wird nach Auffassung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch verfehlt.

So sieht der am Montag vorgestellte zum jüngste Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vor, den bislang gültigen finanziellen Anreiz zum Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms deutlich zu reduzieren. Damit würde ein wichtiger Impuls zur Entwicklung intelligenter Systeme der Verbrauchssteuerung und der Speicherung von Solarstrom entfallen, so der BSW-Solar in einer entsprechenden Pressemitteilung. 

Ihr Einsatz gelte als eine wichtige Voraussetzung für die Integration größerer Mengen Solarstroms in das Stromnetz. Ein möglichst hoher Anteil selbst genutzten Solarstroms spart nach Angaben des Branchenverbandes zudem Kosten bei der Verbraucher-Umlage der Solarstromförderung, wirkt netzstabilisierend und verringert den Bedarf zum Ausbau der Stromnetze im Zusammenhang mit der Energiewende.

Das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst kosteneffizient zu gestalten, wird nach Auffassung des BSW-Solar mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch verfehlt. Billigmacher der Solarstrom-Produktion wie z.B. der Eigenverbrauchs-Anreiz würden massiv beschnitten. Auch die Förderung besonders preiswerter Freiflächen-Solarstromanlagen werde weiterhin vernachlässigt.

„Jede Kilowattstunde Solarstrom, die am Erzeugungsort verbraucht wird, verringert den Ausbaubedarf der Stromnetze. Es ist daher unverständlich, dass die Anreize zum Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms zusammengestrichen werden sollen“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Um die Energiewende möglichst kosteneffizient und bürgernah zu gestalten, bedürfe es einer verstärkten Nutzung der Photovoltaik im eigenen Haushalt.

Bei einem Anteil des Eigenverbrauchs von über 30 Prozent erhält selbst verbrauchter Solarstrom derzeit eine Zusatzvergütung. Diese soll ab 1.1.2012 für neue Solarstromanlagen entfallen. Gleichzeitig sollen große Solarstromerzeuger (über 100 kW-Leistung) aus der Eigenverbrauchsregelung gestrichen werden. Sinnvoll wären nach BSW-Angaben hingegen eine bessere Einbeziehung von größeren Solaranlagen auf Gewerbe- und Industriedächern in den gesetzlichen Eigenverbrauchsanreiz, da Gewerbebetriebe häufig über große Potenziale zur Laststeuerung verfügen.

Ebenso unverständlich ist der Gesetzentwurf in Bezug auf Freiflächenanlagen, die Solarstrom am günstigsten erzeugen können. Die äußerst rigide Flächenbeschränkung auf sogenannte Konversionsflächen wie ehemalige Müllhalden, Munitionslagerstätten oder entlang von Verkehrswegen soll entgegen den Vorstellungen der Solarwirtschaft nicht aufgehoben werden.

Körnig: „Die Wiederaufnahme von Photovoltaik Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in die EEG Förderung wäre ein wichtiger Beleg gewesen für einen ambitionierten Ausbau der Solarstromerzeugung. In Kürze werden Freiflächen-Solaranlagen Strom auf dem Kostenniveau von Offshore-Windanlagen produzieren, ohne dass dafür Hochspannungs-Trassen von der Küste zu den Alpen gebaut werden müssten.“

Der BSW-Solar appelliert an die Mitglieder des deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Eigenverbrauch von Solarstrom zu stärken anstatt zu kürzen und Photovoltaik Anlagen auf landwirtschaftliche Flächen wieder in die Förderung aufzunehmen.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)

  

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