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16.08.2006

„Stopp and go“ der Solarwärme-Förderung gefährdet Marktdynamik

Der von der Bundesregierung verhängte Bewilligungsstopp für Förderzuschüsse aus dem BAFA-Marktanreizprogramm für Sonnenkollektoren, Pelletkessel und Scheitholz-Vergaserkessel stößt in Fachkreisen auf heftige Kritik. Die hohe Investitionsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger müsse auch in Zukunft honoriert werden, mahnt beispielsweise der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Ein Förderstopp sei das gänzlich falsche Signal. Der Verband fordert deshalb eine schnelle Umstellung der Förderpraxis auf ein Wärmegesetz nach dem Vorbild des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Stromsektor.

Die Umstellung auf ein Wärmegesetz nach dem Vorbild des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Stromsektor ermögliche ein schnelles Marktwachstum unabhängig vom limitierenden Bundeshaushalt, so der BSW. Bis zum Inkrafttreten eines derartigen Gesetzes müsse das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien aus Haushaltsmitteln aufgestockt werden, um eine kontinuierliche Bewilligungspraxis zu ermöglichen und die derzeitige Marktdynamik nicht zu gefährden.

„Das Bundesumweltministerium muss unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause ein Wärme EEG auf den Weg bringen, um eine kontinuierliche Förderung zu ermöglichen. Das bisherige Stopp and go der Förderung sowie die permanenten Änderungen der Fördersätze sind für Handwerk und Hersteller unerträglich“, sagt Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW.

Immer mehr Bundesbürger sehen in unweltfreundlichen Solarwärmesystemen eine Möglichkeit, ihre Haushaltskasse vor steigenden Öl- und Gaspreisen zu schützen. Wachsender Beliebtheit erfreuen sich insbesondere Solaranlagen, die neben der Brauchwassererwärmung auch die Raumheizung unterstützen. Der Marktanteil derartiger Kombisysteme hat sich binnen eines Jahres nahezu verdoppelt. Im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung können mit Hilfe solarer Kombisysteme die Heizkosten häufig halbiert werden. Aktuellen Studien zu Folge gilt Solarwärme deshalb als die beliebteste Heizungsart der Deutschen.

Vom Bewilligungsstopp nicht betroffen sind Solarstromanlagen (Fotovoltaik). Die Markteinführung der Fotovoltaik wird anders als bei Solarwärme nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern über eine verursachergerechte Kostenumlage auf alle Stromverbraucher finanziert. Dies erhöht den Strompreis um lediglich 42 Cent pro Haushalt und Monat. 

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW)

  

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